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»Gute Policey« und lokale Gesellschaft im Staat des Ancién Regime


Das Fallbeispiel der Markgrafschaft Baden(-Durlach)

Reihe: Frühneuzeit-Forschungen; Bd. 9


Die Geschichte des 17./18. Jahrhunderts ist lange Zeit mit den Kategorien des Absolutismus und der Sozialdisziplinierung interpretiert worden. Damit verbunden war die schematisch dichotomische Vorstellung, der absolute Staat habe über eine politisch willenlose, passive Gesellschaft von Untertanen geherrscht und seine Gewalt durch die einseitige, effiziente Gestaltung von Gesellschaft, Wirtschaft und Moral/Kultur auf dem Weg der Gesetzgebung und Strafjustiz manifestiert.

Dieser Studie geht es stattdessen um den Nachweis der Interaktionen und Vermittlungen zwischen dem Regierungshandeln und der lokalen Gesellschaft. Die Modalitäten dieser Interaktion werden daraufhin untersucht, wie die lokale Gesellschaft in die informationelle Vorbereitung der Gesetzgebung eingebunden war, welche Rolle sie im Vollzug der Ordnungen spielte und schließlich, welche Bdeutung sie in den policeylich-kameralistischen Politik- und Verwaltungskonzepten der Räte und Beamten besaß.
Die Untersuchung der badischen Frevelgerichte im 18. Jahrhundert vermag den eminenten Lokalitätsbezug zu erhellen, der die staatliche Gesetzgebung und Verwaltung unter dem Vorzeichen der »guten Policey« charakterisierte. Die lokale Gesellschaft rückte in den Mittelpunkt eines politischen Konzepts, dessen Ziel die »Verbesserung« und »Hebung« der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lage der Bevölkerung war.
Dieses Konzept war für die Dynamisierung und Modernisierung der Lebenswelten im langen Übergang vom Ancien Régime zur industriellen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts bedeutsam. Allerdings blieben der Reichweite staatlicher Intervention in der lokalen Gesellschaft immer Grenzen gesetzt. Die Einbindung der lokalen Ebene hatte unweigerlich zur Folge, daß die lokalen Verhältnisse, die in der Verwaltungssprache des 18. Jahrhunderts vielfach als die »Umstände« bezeichnet wurden, über die Reichweite von Ordnungsnormen in der lokalen Gesellschaft entschieden.

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