Christian Schieder
Interesse und Sachwert
Zur Konkurrenz zweier Grundbegriffe des Römischen Rechts
Reihe: Quellen und Forschungen zum Recht und seiner Geschichte; Bd. 17Eine Studie zu den historischen Grundlagen des modernen Schadenersatzrechts.
Die im BGB geregelte Lehre vom Schadenersatz beruht gedanklich auf gemeinrechtlichen, antike römische Denkansätze verarbeitenden Grundlagen. Charakteristisch für die so entstandene Begrifflichkeit ist der Gegensatz zwischen dem Differenzschaden am rechnerisch bestimmten Vermögen und dem Interessebegriff, der sowohl ein Einfallstor für normative Korrekturen darstellt als auch immaterielle Schäden aufzunehmen fähig ist. Die Quellenlage zum Verhältnis von Interesse und Sachwert ist jedoch trotz zahlreicher Bemühungen ihrer Klärung in der Romanistik weiterhin unübersichtlich. Wie Schieder in seiner Arbeit nachweist, ist dieser Quellenbestand ein Ergebnis der fortschreitenden Auseinandersetzung zwischen den Rechtstraditionen der Römischen Republik und der Kaiserzeit. Dabei untersucht er nicht nur die antiken Quellen, sondern arbeitet auch die gemeinrechtlichen Autoren auf, die sich aus diesem disparaten Quellenbestand jeweils auf ihre Weise inspirieren ließen.
Die im BGB geregelte Lehre vom Schadenersatz beruht gedanklich auf gemeinrechtlichen, antike römische Denkansätze verarbeitenden Grundlagen. Charakteristisch für die so entstandene Begrifflichkeit ist der Gegensatz zwischen dem Differenzschaden am rechnerisch bestimmten Vermögen und dem Interessebegriff, der sowohl ein Einfallstor für normative Korrekturen darstellt als auch immaterielle Schäden aufzunehmen fähig ist. Die Quellenlage zum Verhältnis von Interesse und Sachwert ist jedoch trotz zahlreicher Bemühungen ihrer Klärung in der Romanistik weiterhin unübersichtlich. Wie Schieder in seiner Arbeit nachweist, ist dieser Quellenbestand ein Ergebnis der fortschreitenden Auseinandersetzung zwischen den Rechtstraditionen der Römischen Republik und der Kaiserzeit. Dabei untersucht er nicht nur die antiken Quellen, sondern arbeitet auch die gemeinrechtlichen Autoren auf, die sich aus diesem disparaten Quellenbestand jeweils auf ihre Weise inspirieren ließen.
Christian Schieder
Christian Schieder, geb. 1977, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Er war dort bis 2007 als Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Abteilung Römisches und Gemeines Recht »Franz …
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