Am Ende des Zweiten Weltkriegs blieb die juristische Verfolgung der Verbrechen, die während der deutschen Besatzung an der italienischen Zivilbevölkerung begangen wurden, stark eingeschränkt. Nur in einigen wenigen spektakulären Fällen wurde tatsächlich ermittelt. Die Alliierten verzichteten weitgehend darauf, die deutschen Täter zur Rechenschaft zu ziehen, und auch die Italiener beendeten diese Phase der Strafverfolgung - von wenigen Verurteilungen abgesehen - schon bald. Erst 1994 kam erneut Bewegung in die juristische Aufarbeitung, als im Palazzo Cesi in Rom, dem Sitz der italienischen Militärgeneralstaatsanwaltschaft, der sogenannte Schrank der Schande entdeckt wurde. Dort lagerten Hunderte von Gerichtsakten zu den zahlreichen zwischen 1943 und 1945 begangenen Kriegsverbrechen, die 1960 von der Militärgeneralstaatsanwaltschaft illegal archiviert worden waren. Die Gründe für die eingeschränkte, verzögerte und schließlich verweigerte Gerechtigkeit lagen unter anderem in der Staatsräson, dem Schutz der italienischen Kriegsverbrecher und einer militärischen Kultur, die weder der Verteidigung der Zivilbevölkerung im Krieg Priorität einräumte, noch bereit war, die Immunität der Uniformierten infrage zu stellen.
Marco De PaolisMarco De Paolis, geb. 1959, ist seit 2018 Generalstaatsanwalt am militärischen Berufungsgericht in Rom. Als Militärstaatsanwalt von La Spezia und Rom leitete er zwischen 2002 und 2018 über 500 Ermittlungsverfahren wegen Kriegsverbrechen ein.
mehrPaolo PezzinoPaolo Pezzino, geb. 1948, ist Professor em. für Zeitgeschichte der Universität von Pisa und seit 2018 Präsident des Nationalinstituts Ferrucio Parri, der Zentrale der italienischen Resistenza-Institute. Er hat das Forschungsprojekt »Atlas der Gewalt« ...
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